Insolvenzantragspflicht: Welche Fristen für Geschäftsführer gelten
Drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung – und was innerhalb dieser Fristen tatsächlich erlaubt ist.
Diehl & Partner berät Unternehmen, Geschäftsführung, Gläubiger und Privatpersonen in der Krise – von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Insolvenzreife, Haftung und Sanierungsoptionen belastbar geprüft.
Mehr zum InsolvenzrechtSchuldenbereinigung, Antrag und Begleitung durch die Wohlverhaltensphase.
Mehr zur PrivatinsolvenzUnsicher, welcher Weg passt? Im ersten Gespräch klären wir das gemeinsam.
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Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Haftungsrisiken werden belastbar geprüft und dokumentiert.
Antrag beim zuständigen Amtsgericht mit Gläubigerverzeichnis, Vermögensübersicht und Liquiditätsplanung.
Das Gericht sichert das Vermögen; die Belegschaft erhält Insolvenzgeld, der Betrieb läuft in der Regel weiter.
Das Verfahren wird eröffnet; im Berichtstermin entscheiden die Gläubiger über Fortführung oder Abwicklung.
Angemeldete Forderungen werden geprüft; ein Insolvenzplan kann die Sanierung des Unternehmens absichern.
Verteilung an die Gläubiger, Aufhebung des Verfahrens und bei Privatpersonen die Restschuldbefreiung.

Beratung vor, im und nach dem Insolvenzverfahren – für Unternehmen, Geschäftsführung und Gläubiger.

Außergerichtliche Sanierung, StaRUG-Restrukturierung, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren.

Schuldenbereinigung, Verbraucherinsolvenz und der Weg zur Restschuldbefreiung in drei Jahren.

Haftungsvermeidung in der Krise, Gesellschafterstreit, Umstrukturierung und Beratung der Organe.
Eine Krise wird nicht kleiner, wenn man wartet. Wir sagen Ihnen innerhalb von 48 Stunden, wo Sie stehen und welche Optionen bleiben.
Termin anfragen„Eine Insolvenz ist ein geregeltes Verfahren, kein Urteil. Wer sie früh und ehrlich angeht, behält die meisten Optionen – oft auch das Unternehmen.“





Bewertungen von Mandanten aus Unternehmen, Banken und Privatinsolvenzen – anonymisiert wiedergegeben.
Sehr sachliche Beratung ohne Panikmache. Die Haftungsrisiken wurden verständlich dargestellt und wir hatten jederzeit eine feste Ansprechpartnerin.
Bewertungen von Mandanten aus Unternehmen, Banken und Privatinsolvenzen, anonymisiert wiedergegeben.
Außergerichtliche Sanierung, Eigenverwaltung, Schutzschirm und Restrukturierung nach dem StaRUG.
Bestellung als Verwalter und Sachwalter an den Insolvenzgerichten in Nordrhein-Westfalen.
Forderungsanmeldung, Gläubigerausschuss, Sicherheitenverwertung und Abwehr von Anfechtungen.
Torben DiehlInsolvenz- und Sanierungsrecht
André MayerInsolvenz- und Sanierungsrecht
Reinhardt KunzHandels- und Gesellschaftsrecht
Tino BuschArbeitsrecht
Edeltraut KeilBank- und Kapitalmarktrecht
Grete WahlInsolvenz- und Sanierungsrecht
Magdalena LöfflerInsolvenz- und Sanierungsrecht
Meike ErnstSteuerrecht
Svetlana MerzKanzleimanagementSie wissen nicht, welches Rechtsgebiet betroffen ist? Schildern Sie uns den Fall, wir ordnen ihn ein.
Erstgespräch anfragenFür Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Unternehmen vereinbaren wir vorab eine Pauschale oder einen Stundensatz. Sie erfahren die Kosten immer, bevor sie entstehen.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Bei drohender Antragspflicht oder laufenden Fristen am selben Tag – rufen Sie uns an.
Insolvenzrechtliche Beratung ist in vielen Verträgen ausgeschlossen. Wir prüfen Ihre Police und holen bei Bedarf eine Deckungszusage ein. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.
Für Unternehmen: aktuelle BWA, Liquiditätsplanung, Übersicht der Verbindlichkeiten und Mahnungen. Für Privatpersonen: Gläubigerliste, Einkommensnachweise und vorhandene Vollstreckungsbescheide. Fehlende Unterlagen holen wir gemeinsam nach.
Ja. Wir sind bundesweit tätig und regelmäßig an Gerichten in Nordrhein-Westfalen. Besprechungen finden vor Ort, per Video oder Telefon statt.
Über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) mit Gerichten und Anwälten, mit Mandanten über verschlüsselte E-Mail oder unsere Mandantenakte. Details finden Sie in den Mandantenhinweisen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir antworten in der Regel am selben Werktag.
+49 211 86942567Drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung – und was innerhalb dieser Fristen tatsächlich erlaubt ist.
Seit dem Urteil IX ZR 72/20 reicht die erkannte Zahlungsunfähigkeit allein nicht mehr aus. Was das für Gläubiger und Verwalter bedeutet.
Seit 2020 dauert das Verfahren nur noch drei Jahre. Die Verkürzung ist an Obliegenheiten geknüpft, deren Verletzung die Befreiung kosten kann.