Seit 2011Insolvenzrecht und Sanierung

Rechtsanwälte für Insolvenzrecht, Sanierung und Haftungsfragen

Diehl & Partner berät Unternehmen, Geschäftsführung, Gläubiger und Privatpersonen in der Krise – von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Für wen wir arbeiten

Klare Wege für Unternehmen und Privatpersonen

Unternehmen und GeschäftsführungPrivatpersonen
48 hbis zur Ersteinschätzung

Insolvenzreife, Haftung und Sanierungsoptionen belastbar geprüft.

Mehr zum Insolvenzrecht
  • Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
  • Eigenverwaltung, Schutzschirm, StaRUG
  • Personalmaßnahmen und Insolvenzgeld
  • Sanierungssteuerrecht
  • Vertretung gegenüber Banken und Gericht
3 Jahrebis zur Restschuldbefreiung

Schuldenbereinigung, Antrag und Begleitung durch die Wohlverhaltensphase.

Mehr zur Privatinsolvenz
  • Gläubigerliste und außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Insolvenzantrag und Verfahren
  • Pfändungsschutz und Kontopfändung
  • Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase
  • Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Unsicher, welcher Weg passt? Im ersten Gespräch klären wir das gemeinsam.

Termin anfragen
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung
Mitglied im Deutschen Anwaltverein
DASV
Bund der Selbständigen
Rechtsgebiete

Acht Rechtsgebiete, ein Team für die Krise

Rechtsgebiete ansehen
  • Insolvenzverwaltung und Sachwaltung
  • Eigenverwaltung, Schutzschirm und StaRUG
  • Haftungsvermeidung für die Geschäftsführung
  • Gläubigervertretung und Forderungsanmeldung
  • Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung
Ablauf

So läuft ein Insolvenzverfahren ab

Stationen des Verfahrens

Regelinsolvenz eines Unternehmens, vereinfacht. Station auswählen für Details.
Station 1 von 6

Erstgespräch und Prüfung

Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Haftungsrisiken werden belastbar geprüft und dokumentiert.

  • Liquiditätsstatus und Überschuldungsprüfung
  • Fristenlage nach § 15a InsO klären
  • Kosten schriftlich vereinbaren

Gesetzliche Fristen

Antragspflicht3 Wochenab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit§ 15a Abs. 1 InsO
Antragspflicht6 Wochenab Eintritt der Überschuldung§ 15a Abs. 1 InsO
Insolvenzgeld3 MonateNettolohn vor der Eröffnung abgesichert§ 165 SGB III
Restschuldbefreiung3 Jahrebis zur Befreiung von den Restschulden§ 287 Abs. 2 InsO
Die Fristen nach § 15a InsO sind Höchstfristen. Zeichnet sich ab, dass eine Sanierung nicht gelingt, muss der Antrag sofort gestellt werden. Eine allgemeine Darstellung ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Schwerpunkte

Ein Blick auf unsere Arbeit

Torben Diehl

Insolvenzrecht

Beratung vor, im und nach dem Insolvenzverfahren – für Unternehmen, Geschäftsführung und Gläubiger.

André Mayer

Sanierung und Restrukturierung

Außergerichtliche Sanierung, StaRUG-Restrukturierung, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren.

Grete Wahl

Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung

Schuldenbereinigung, Verbraucherinsolvenz und der Weg zur Restschuldbefreiung in drei Jahren.

Reinhardt Kunz

Gesellschaftsrecht und Geschäftsführerhaftung

Haftungsvermeidung in der Krise, Gesellschafterstreit, Umstrukturierung und Beratung der Organe.

Kanzlei in Zahlen und Mandantenstimmen

Erfahrung, die sich messen lässt.

Sprechen Sie mit uns, bevor Fristen laufen?

Eine Krise wird nicht kleiner, wenn man wartet. Wir sagen Ihnen innerhalb von 48 Stunden, wo Sie stehen und welche Optionen bleiben.

Termin anfragen

„Eine Insolvenz ist ein geregeltes Verfahren, kein Urteil. Wer sie früh und ehrlich angeht, behält die meisten Optionen – oft auch das Unternehmen.“

Neun Berufsträgerinnen und Berufsträger
Torben Diehl
Torben Diehl
Gründungspartner, Rechtsanwalt
0+Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht
0Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Fachanwaltstiteln
0 hReaktionszeit für eine Ersteinschätzung

Bewertungen von Mandanten aus Unternehmen, Banken und Privatinsolvenzen – anonymisiert wiedergegeben.

Sehr sachliche Beratung ohne Panikmache. Die Haftungsrisiken wurden verständlich dargestellt und wir hatten jederzeit eine feste Ansprechpartnerin.

G
GesellschafterinHandelsunternehmen, Düsseldorf
Verlässlichkeit
5,0Bewertung im Durchschnitt
48 hbis zur Ersteinschätzung
1feste Ansprechperson je Mandat
850+Verfahren seit 2011

Bewertungen von Mandanten aus Unternehmen, Banken und Privatinsolvenzen, anonymisiert wiedergegeben.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

1Was kostet ein erstes Gespräch?

Für Verbraucher ist die Erstberatung nach § 34 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Für Unternehmen vereinbaren wir vorab eine Pauschale oder einen Stundensatz. Sie erfahren die Kosten immer, bevor sie entstehen.

2Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Bei drohender Antragspflicht oder laufenden Fristen am selben Tag – rufen Sie uns an.

3Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Insolvenzrechtliche Beratung ist in vielen Verträgen ausgeschlossen. Wir prüfen Ihre Police und holen bei Bedarf eine Deckungszusage ein. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

4Welche Unterlagen soll ich zum ersten Gespräch mitbringen?

Für Unternehmen: aktuelle BWA, Liquiditätsplanung, Übersicht der Verbindlichkeiten und Mahnungen. Für Privatpersonen: Gläubigerliste, Einkommensnachweise und vorhandene Vollstreckungsbescheide. Fehlende Unterlagen holen wir gemeinsam nach.

5Beraten Sie auch außerhalb von Düsseldorf?

Ja. Wir sind bundesweit tätig und regelmäßig an Gerichten in Nordrhein-Westfalen. Besprechungen finden vor Ort, per Video oder Telefon statt.

6Wie kommunizieren wir sicher?

Über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) mit Gerichten und Anwälten, mit Mandanten über verschlüsselte E-Mail oder unsere Mandantenakte. Details finden Sie in den Mandantenhinweisen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir antworten in der Regel am selben Werktag.

+49 211 86942567
Aktuelles

Aktuelle Beiträge zu Insolvenz und Sanierung

Insolvenzantragspflicht: Welche Fristen für Geschäftsführer gelten

Drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung – und was innerhalb dieser Fristen tatsächlich erlaubt ist.

Torben Diehl

Vorsatzanfechtung: Wie der BGH die Anforderungen an den Benachteiligungsvorsatz verschärft hat

Seit dem Urteil IX ZR 72/20 reicht die erkannte Zahlungsunfähigkeit allein nicht mehr aus. Was das für Gläubiger und Verwalter bedeutet.

Magdalena Löffler

Restschuldbefreiung in drei Jahren: Was Schuldner in der Wohlverhaltensphase beachten müssen

Seit 2020 dauert das Verfahren nur noch drei Jahre. Die Verkürzung ist an Obliegenheiten geknüpft, deren Verletzung die Befreiung kosten kann.

Grete Wahl
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